AGB (Händler)

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des frechverlags

frechverlag GmbH, Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart

I. Ausschließliche Geltung / Schriftform

1. Die Ausführung von Aufträgen erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten unsere Lieferungs-und Zahlungsbedingungen als angenommen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

3. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

4. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller betreffend die Bestellung von Produkten des frechverlages. Der Besteller verpflichtet sich zur Einhaltung der von uns festgesetzten Ladenpreise gem.

§§ 3, 5 Preisbindungsgesetz. Die angegebenen Ladenpreise schließen die Mehrwertsteuer bereits ein.

II. Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Außendienstmitarbeiter können Aufträge entgegennehmen. Sie sind aber nicht zur Annahme von Aufträgen bevollmächtigt. Sämtliche Aufträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages angenommen, die durch konkludentes Handeln in Form der Auslieferung der bestellten Bücher ersetzt werden kann. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrags hinausgehen oder dessen Inhalt abändern.

III. Lieferung

1. Lieferungen erfolgen nur an Wiederverkäufer. Erstbesteller bitten wir um Nachweis ihrer Fachhändlereigenschaft.

2. Der Mindestbestellwert beträgt 50,- EURO netto, bei Erstaufträgen 250,- EURO netto.

3. Der Versand der bestellten Waren erfogt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

IV. Rücksendungen

Wir liefern fest ohne Rückgaberecht (keine Kommissionslieferungen). Rücksendungen sind nur in den in der Verkehrsordnung für den Buchhandel geregelten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlages möglich. Die Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Genehmigte Remittenden sind im verlagsneuen Zustand innerhalb von 4 Wochen an uns zurückzusenden. Eine Rücknahme ist nur dann möglich, wenn sich die Ware in einem einwandfreien, neuwertigen und zur weiteren Auslieferung ohne jede Einschränkung geeigneten Zustand befindet. Warenrückgaben auf Messen sind grundsätzlich nicht möglich.

V. Zahlung

1. Bei sämtlichen Zahlungen sind die Kundennummer und die Rechnungsnummer anzugeben, da ansonsten eine Verbuchung nicht möglich ist.

2. Unsere Rechnungen sind rein Netto (ohne Abzüge) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

3. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

4. Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem Basiszinssatz zu fordern. Sollte nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden sein, ist der Verlag berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Besteller bleibt das Recht des Nachweises vorbehalten, dass infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen berechtigt.

6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur insoweit, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Im Einzelfall bewilligte Rabatte, sowie Frachtvergütungen kommen beim Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Insolvenzverfahrens oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall.

8. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.

VI. Lieferverzug / Annahmeverzug

1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse.

2. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In dem Zeitpunkt, in dem der Besteller in Annahmeverzug gerät, geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf ihn über.

3. Im Falle des Lieferverzuges haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Im übrigen ist der Anspruch des Bestellers auf Zahlung einer Verzugsentschädigung begrenzt auf maximal 5% des Lieferwertes.

6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

VII. Gefahrübergang

Erfüllungsort ist unser Lager Stuttgart. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an einen anderen Ort versandt, geht die Gefahr, sobald die Ware dem für die Versendung vorgesehenen Unternehmen übergeben ist, auf den Besteller über. Das Versandrisiko trägt der Besteller. Sofern dieser es wünscht, werden wir gegen Erstattung der anfallenden Kosten eine Transportversicherung abschließen.

VIII. Mängelhaftung

1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist und dass der Besteller sämtliche bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung erkennbaren Mängel unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – schriftlich rügt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

2. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten zur Nacherfüllung entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung durch uns vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

IX. Sonstige Haftung

1. Eine weitergehende Haftung des frechverlages auf Schadenersatz als in Ziff. VI und VIII vorgesehen, ist unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigem Verhalten entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung aller Forderungen vor, die uns aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehen.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, hat der Besteller die uns entstandenen Kosten zu ersetzen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den vorstehenden Ziffern 1-3, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.

5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm durch die Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt – unbeschadet unseres Rechts, die Forderungen selbst einzuziehen – auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen befugt. Wir verpflichten uns, von einem eigenen Einzug abzusehen, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät und solange kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer dieser Fälle ein, ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen, deren Höhe und deren Schuldner bekanntzugeben, sowie alle sonstigen zum Einzug notwendigen Angaben zu machen und die zugehörigen Unterlagen herauszugeben. Desweiteren ist der Besteller sodann verpflichtet, gegenüber seinen Schuldnern die Abtretung offenzulegen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

XI. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Stuttgart. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnort / Sitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnort / Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XII. Sonstige Bestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

XIII. Datenschutzerklärung

Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzgesetze (insbesondere BDSG, TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.

Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto.
Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB. Mit Annahme der Sendung erkennen Sie unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.

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